2743 f.) und die Ausschreibung, nachdem er sich gestellt hatte, mit Verfügung vom 18. August 2021 revoziert (pag. 2754 f.). Mit Verfügung der BVD vom 22. November 2021 wurde dem Beschuldigten rückwirkend per 21. November 2021 der Übertritt in den offenen Vollzug im Sinne der Unterbringung im offenen Bereich des Massnahmenzentrums P.________ wieder gewährt (pag. 2809 ff.). 5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein Strafregisterauszug (datierend vom 3. Januar 2022, pag. 2838 f.), ein Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums P.________ (datierend vom 28. Dezember 2021,