3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. Dies als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft T.________(Ortschaft) vom 19.09.2017 (________). 4. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 5. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11'722.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 36'607.55, insgesamt bestimmt auf CHF 48'329.55 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 25'161.75). […]