Die Polizeihaft (vorläufige Festnahme) von 1 Tag wird im Umfang von 1 Tag auf die Freiheitsstrafe angerechnet. A.________ wird in eine Einrichtung für junge Erwachsene gem. Art. 61 StGB eingewiesen. Der Vollzug der Massnahme geht der Freiheitsstrafe voraus. Es wird festgestellt, dass die Massnahme am 25.05.2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00.