1. von der Anschuldigung des Raubes, angeblich begangen am 24.09.2017 in V.________ (Ortschaft), gemeinsam mit D.________, soweit z.N. von F.________ und G.________ (Ziff. B.1.2. AKS); 2. von der Anschuldigung des Raubes, angeblich begangen am 18.01.2018 in T.________(Ortschaft), gemeinsam mit H.________, I.________ und 4 unbekannten weiteren Mittätern, z.N. J.________ und K.________, soweit einen Rucksack und ein Tupperware betreffend (Ziff. B.1.3. AKS); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III.