A.________ ist zu Handen des Migrationsdienstes des Kantons Bern bedingt aus dem Strafvollzug zu entlassen. 2. Die Kosten des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'600.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 4. A.________ wird für das Verfahren vor Obergericht zu Lasten des Kantons Bern, Sicherheitsdirektion, ein Parteikostenersatz von CHF 3’837.10 (inkl. Auslagen) ausgerichtet.