Über die Verurteilung in E.________(Heimatland) wegen eines «Bankraubes» ist zu wenig bekannt, als dass aus diesen Tatumständen geschlossen werden könnte, es seien weitere Delikte und insbesondere solche gegen Leib und Leben zu erwarten. In Bezug auf Betäubungsmitteldelikte hielt das Bundesgericht in einem ähnlich gelagerten Fall fest, auch wenn die Auswirkungen von schweren Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz in keiner Weise zu bagatellisieren seien, so bewirkten sie in aller Regel doch keine unmittelbare, konkrete Gefahr für hochwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben oder die sexuelle Integrität.