_ im Januar 2021 verfügte er über ein Guthaben von CHF 7'001.85 auf seinem Sperrkonto (pag. 106). 25.7 Gestützt auf diese Unterlagen und Angaben ist somit davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer bei seiner Entlassung auf die Unterstützung seines Bruders, seiner Lebenspartnerin und möglicherweise auch seiner Kinder zählen kann, mit denen er langjährige und stabile Beziehungen pflegt. Diese Personen sind finanziell selbständig und somit nicht auf den Beschwerdeführer angewiesen. Der Beschwerdeführer hat in E.________(Heimatland)