Wie von der Vorinstanz korrekt ausgeführt, wird der Beschwerdeführer die Schweiz nach seiner Entlassung verlassen müssen. Die Prüfung der zu erwartenden Lebensverhältnisse konzentriert sich deshalb auf sein Herkunftsland E.________(Heimatland) (Akten BVD pag. 219). 25.5 Der Beschwerdeführer gab zu seinen Plänen für die Zeit nach seiner Entlassung an, er werde nach E.________(Heimatland) zurückkehren, wo er bei seinem Bruder wohnen könne. Seine Lebenspartnerin lebe ebenfalls dort. Er wolle als Y.________ arbeiten (Akten BVD pag. 237). Gegenüber dem Sozialdienst der JVA D.________ führte er dazu aus, das mit der X.______