25.3 Dagegen brachte der Beschwerdeführer vor, er sei seit vielen Jahren mit derselben Partnerin liiert, die ebenfalls bei seinem Bruder wohne. Dieses Haus hätten er und sein Bruder geerbt, weshalb er bei seiner Rückkehr dort wohnen und keine Miete bezahlen müsse. Seine erwachsenen und in Q.________(Land) lebenden Kinder hätten ihm volle Unterstützung zugesichert. Zudem habe er CHF 7'000.00 auf seinem Sperrkonto, was ihm zumindest die Startphase erleichtern werde. Sein Bruder und seine Lebenspartnerin seien beide berufstätig, weshalb kein Rückfall in die Kriminalität wegen finanziellen Schwierigkeiten zu befürchten sei.