Weiter hat er sich in verschiedenen Projekten der JVA D.________ engagiert und Deutsch gelernt, was nach Ansicht der Kammer aufzeigt, dass sich der Beschwerdeführer proaktiv um die Gestaltung seines Alltags gekümmert hat. Aus diesen Gründen erachtet die Kammer die Fähigkeit des Beschwerdeführers, sich im Alltag selbständig zu organisieren, nicht in einem Ausmass als beeinträchtigt, das sich ungünstig auf die Legalprognose auswirken würde. Im Übrigen ist hervorzuheben, dass der Beschwerdeführer sich sichtlich bemüht hat, sich im Anstaltsleben zu integrieren, was ihm gemäss Vollzugsbericht auch gelungen ist.