Ins Gewicht fallen in diesem Zusammenhang hauptsächlich die Vorfälle, bei denen der Beschwerdeführer Essen unerlaubt entwendet hat. Diese Vorfälle, wie auch jener, bei dem der Beschwerdeführer Billard spielte, statt in den Kiosk oder die Bibliothek zu gehen, zeigen zwar auf, dass der Beschwerdeführer die anstaltsinternen Regeln mehrfach verletzte, was selbstredend disziplinarische Folgen haben musste.