Diese Qualitäten werden dem Beschwerdeführer den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt erleichtern, weshalb das Arbeitsverhalten in der Legalprognose positiv zu werten ist. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer zuweilen Tempo über Qualität gestellt habe oder anderer Auffassung über die Umsetzung konkreter Aufgaben gewesen sei, vermag dieses positive Verhalten nicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Die im Rahmen der Arbeitstätigkeit erwähnten Regelverletzungen sind im Zusammenhang mit den Disziplinierungen des Beschwerdeführers zu prüfen. Die Kammer teilt diesbezüglich die Ansicht des Beschwerdeführers, wonach die konkreten Um-