Der Beschwerdeführer habe zudem oftmals das Gefühl gehabt, er komme bei der Essensausgabe zu kurz und habe deshalb mehrmals Lebensmittel unerlaubt an sich genommen (Akten BVD pag. 239). In Bezug auf das künftige Verhalten des Beschwerdeführers kann diesen Berichten in erster Linie entnommen werden, dass der Beschwerdeführer ihm übertragene Aufträge ruhig, fleissig und effizient erledigt hat und im Umgang als motiviert und hilfsbereit erlebt wurde. Diese Qualitäten werden dem Beschwerdeführer den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt erleichtern, weshalb das Arbeitsverhalten in der Legalprognose positiv zu werten ist.