Manchmal sei es für ihn schwierig gewesen, sich an Absprachen zu halten. Er sei anderer Auffassung bezüglich der Umsetzung der jeweiligen Aufgaben gewesen, was negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit ihm gehabt habe. Der Beschwerdeführer habe zudem oftmals das Gefühl gehabt, er komme bei der Essensausgabe zu kurz und habe deshalb mehrmals Lebensmittel unerlaubt an sich genommen (Akten BVD pag.