Prognostisch nicht notwendigerweise relevant sind Verhaltensweisen in anstaltsspezifischen Situationen, wie z.B. die Einhaltung der Vorschriften zur Zellenordnung. Aussagekräftig in Bezug auf die Legalprognose ist somit schwergewichtig das Arbeitsverhalten. Der Beschwerdeführer wurde sowohl im Vollzugsbericht vom 22. Juli 2020 wie auch im Arbeitszeugnis vom 29. Juli 2020 der JVA D.________ als effizienter und motivierter Mitarbeitender beschrieben, der auch bereit gewesen sei, Mehrarbeit zu leisten.