264). In Bezug auf die von der Vorinstanz aufgeführten Disziplinierungen des Beschwerdeführers lässt sich den einzelnen Disziplinarverfügungen Folgendes entnehmen: Die Disziplinarverfügung vom 27. März 2017 war auf einen Vorfall vom 25. März 2017 zurückzuführen, bei dem der Beschwerdeführer in der Küche ein Abendessen vorbereitete und dabei das Öl in der Pfanne zu stark erhitzte, so dass ein Brand in der Pfanne ausbrach (Akten BVD pag. 129). Den vom Beschwerdeführer eingereichten Unterlagen kann entnommen werden, dass dieser den daraus entstandenen Schaden bezahlt hat (Akten SID Beilage 3).