Er sei auch bereit gewesen, Mehrarbeit zu übernehmen. Der Beschwerdeführer sei immer rechtzeitig am Arbeitsplatz gewesen und habe nie gefehlt. Man habe ihn als ruhigen und fleissigen Küchenmitarbeiter kennengelernt. Im Umgang mit den Kollegen habe er sich kooperativ, freundlich und hilfsbereit gezeigt (Akten BVD pag. 247). Aus dem vom Beschwerdeführer eingereichten Führungsbericht des Regionalgefängnis R.________ vom 6. August 2015 geht weiter hervor, dass sowohl das allgemeine Verhalten des Beschwerdeführers wie auch sein Einsatz am Arbeitsplatz positiv bewertet wurden (Akten SID Beilage 1).