Oft vergesse er Termine und müsse ermahnt werden. Im Umgang mit den Miteingewiesenen zeige er sich kollegial und freundlich. Konfliktsituationen, in die der Beschwerdeführer involviert gewesen wäre, seien bisher keine beobachtet worden. Im Grosskollektiv der Anstalt gelte er als gut integriert und sein Verhalten könne als angepasst beschrieben werden. Er sei gesellig und werde selten alleine angetroffen (Akten BVD pag. 239).