fünf Tage Arrest) und Disziplinarmassnahme wegen Diebstahls vom 30. April 2020 sowie mehrerer vorausgegangener mündlicher Verwarnungen (Verlust des Arbeitsplatzes, d.h. Einschluss auf der eigenen Wohnzelle während der ordentlichen Arbeitszeit für mind. vier Wochen). Gegenüber den Vollzugsangestellten verhalte sich der Beschwerdeführer freundlich und korrekt. Durch seine eher unstrukturierte und teilweise fahrige Art nehme er das Betreuungsangebot jedoch ziemlich oft in Anspruch. Oft vergesse er Termine und müsse ermahnt werden.