Beschränkung der Freizeitbeschäftigung, d.h. während zweier Wochen Zellenbesuchssperre sowie Sperre für geführte und ungeführte Freizeiten im kreativen und sportlichen Bereich), Disziplinarstrafe wegen Diebstahls und Aneignung von Gegenständen, die dem Gefängnis oder Dritten gehören (30. April 2020; fünf Tage Arrest) und Disziplinarmassnahme wegen Diebstahls vom 30. April 2020 sowie mehrerer vorausgegangener mündlicher Verwarnungen (Verlust des Arbeitsplatzes, d.h. Einschluss auf der eigenen Wohnzelle während der ordentlichen Arbeitszeit für mind. vier Wochen).