fünf Tage Arrest), Disziplinarmassnahme wegen Verstosses gegen den Betriebslauf (30. März 2019; Beschränkung der Freizeitbeschäftigung, d.h. während zweier Wochen Zellenbesuchssperre sowie Sperre für geführte und ungeführte Freizeiten im kreativen und sportlichen Bereich), Disziplinarstrafe wegen Diebstahls und Aneignung von Gegenständen, die dem Gefängnis oder Dritten gehören (30. April 2020;