Er bekunde jedoch teilweise Mühe, sich an die Hausordnung zu halten, was bislang zu folgenden Disziplinarsanktionen geführt habe: Disziplinarstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung (27. März 2017; fünf Tage Arrest bedingt, unter Ansetzung einer Probefrist von zwei Monaten), Disziplinarstrafe wegen Entwendung von Nahrungsmitteln aus dem Gewerbe (11. November 2017; fünf Tage Arrest), Disziplinarmassnahme wegen Verstosses gegen den Betriebslauf (30. März 2019;