Sowohl in der Küche als auch in der Buchbinderei habe er ein motiviertes und effizientes Arbeitsverhalten gezeigt und es habe ihm keine Mühe bereitet, auch Mehrarbeit zu leisten. Er sei immer pünktlich am Arbeitsplatz gewesen und habe nie gefehlt. Es sei nicht klar, weshalb die Vorinstanz gerade der Fähigkeit, sich im Alltag selbst eine Struktur zu geben, eine wesentliche deliktpräventive Wirkung zuschreibe. Diese Beurteilung stehe im Widerspruch zur motivierten und effizienten Arbeitsweise des Beschwerdeführers und auch zu seinem Lebenslauf. Der Beschwerdeführer habe