24. Verhalten des Beschwerdeführers 24.1 In Bezug auf die theoretischen Grundlagen für die Beurteilung des deliktischen und sonstigen Verhaltens wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Akten SID pag. 41, S. 9 des vorinstanzlichen Entscheids). 24.2 Die Vorinstanz würdigte das Vollzugsverhalten des Beschwerdeführers insoweit positiv, als dass er gemäss den Berichten der JVA D.________ in der Regel gute Arbeitsleistungen erbracht, ein freundliches Verhalten gezeigt und sich an Spendenaktionen beteiligt habe.