18 finanziellen Gründen zur erneuten Delinquenz gekommen sei (pag. 258). Die Schilderungen des Beschwerdeführers wurden von den Fachpersonen, welche mit dem Beschwerdeführer in engstem Kontakt standen – dem Sozialdienst der JVA D.________ – als glaubhaft beurteilt, so dass bereits in der Aktennotiz vom 19. August 2020 festgehalten wurde, er bereue seine Tat offensichtlich (pag. 254).