17 dernisse, sondern Scham als Grund für seine Aussage angab, ist widersprüchlich. Aufgrund des fehlenden Kontexts kann jedoch nicht beurteilt werden, ob diese Widersprüchlichkeit Ausdruck einer fehlenden Verantwortungsübernahme für das eigene Delikt darstellt, oder etwa dem Versuch geschuldet war, im Hinblick auf den Entscheid über die bedingte Entlassung sämtliche von den BVD negativ ausgelegten Punkte im Vollzugsbericht aus dem Weg zu räumen. Seine Äusserungen können dem Beschwerdeführer aus diesen Gründen nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden,