257 ff.). Der vom Beschwerdeführer selbst verfassten Beschwerde vom 15. September 2020 kann ergänzend entnommen werden, dass der Beschwerdeführer an einem Projekt mit Porträts von Gefangenen mitgewirkt hat. In seinem Porträt sehe man, dass er seine Tat reflektiere und bereue. Er habe in den über sechs Jahren im geschlossenen Strafvollzug viel gesehen, z.B. was Drogenkonsum mit Menschen machen könne, er habe vieles gehört, in vielen schlaflosen Nächten nachgedacht und aus all dem für sein Leben in Freiheit in E.________(Heimatland) gelernt (Akten SID pag. 008 f.).