254). Anlässlich des mündlich gewährten rechtlichen Gehörs am 25. August 2020 gab der Beschwerdeführer an, er habe nur über ein Kilo gesprochen, weil er sich dafür geschämt habe, dass es mehr gewesen sei und er nicht damit habe angeben wollen. Er habe in den sechs Jahren und drei Monaten in der JVA D.________ viel Zeit gehabt zu verstehen, dass es nicht gut gewesen sei, was er gemacht habe. Er wolle künftig anders handeln. Er wolle mit den Leuten in E.________(Heimatland) nichts mehr zu tun haben, nur noch ehrliche Arbeit leisten. Er bereue seine Tat und habe hier viel gelernt (Akten BVD pag. 257 ff.).