Es sei ihm wichtig gewesen zu klären, dass es beim ersten Tataufarbeitungsgespräch zu einem sprachlichen Missverständnis gekommen sei, er habe sagen wollen, dass er ein Kilogramm Drogen auf sich gehabt habe, als er von der Polizei angehalten worden sei. Er bestreite nicht, dass er mit grösseren Mengen zu tun gehabt habe, er habe sein Delikt nie verharmlosen wollen. Er habe Halt im Glauben gefunden und versuche, in der JVA D.________ nach christlichen Glaubensgrundsätzen zu leben und so immerhin einen kleinen Teil seiner Tat symbolisch wieder gut machen zu können (Akten BVD pag. 254).