Man dürfe ihm die höchste Strafe, lebenslang, geben, falls es noch einmal Probleme mit ihm gebe. Er schwöre bei Gott und seinen Kindern, dass man in Zukunft nur Gutes von ihm hören werde (Akten BVD pag. 246). Der Sozialdienst der JVA D.________ hielt in seiner Aktennotiz vom 19. August 2020 nach einem Gespräch mit dem Beschwerdeführer fest, dieser bereue seine Tat offensichtlich. Es sei ihm wichtig gewesen zu klären, dass es beim ersten Tataufarbeitungsgespräch zu einem sprachlichen Missverständnis gekommen sei, er habe sagen wollen, dass er ein Kilogramm Drogen auf sich gehabt habe, als er von der Polizei angehalten worden sei.