Er gelobte zudem, nach dem Gefängnis werde so etwas nie wieder passieren (Akten BVD pag. 49 ff.). Im letzten Wort führte er aus, er entschuldige sich und bereue es sehr. Er sei nicht aus einer Familie, welche sich mit Verbrechen beschäftigt habe, sondern sie hätten gearbeitet. Er werde die Fehler bereinigen, wenn er die Möglichkeit bekomme. Er werde ein anderer Mensch sein (Akten BVD pag. 57 Rückseite). Im erstinstanzlichen Urteil wurde dazu angemerkt, der Beschwerdeführer habe den Eindruck erweckt, dabei vor allem sich selber zu bedauern (Akten BVD pag. 96).