14 Regeln zeuge. Die im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 7. August 2017 umschriebenen Tatumstände liessen den Beschwerdeführer als professionellen Drogenhändler erscheinen, der ungeachtet der Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen rücksichtslos das Ziel der Befriedigung seiner eigenen, rein finanziellen Bedürfnisse verfolge. Dies falle offensichtlich nicht zu Gunsten des Beschwerdeführers ins Gewicht.