Sie stellt auch keine doppelte Bestrafung der betroffenen Person dar, geht es doch bei der Prüfung der bedingten Entlassung nicht um die Frage, ob eine Person zusätzlich bestraft wird, sondern darum, ob eine bereits festgelegte Strafe vollständig vollzogen werden muss. In Bezug auf die vom Beschwerdeführer angeführten weiteren Aspekte des Vorlebens wie die Konstanz der Beziehung zu seiner Freundin und seiner Familie, seine Ausbildung, die über 20-jährige Arbeitstätigkeit in E.________(Heimatland) sowie die lange, deliktsfreie Zeit bis zum Bankraub wird einerseits anerkannt, dass der