_ kann lediglich entnommen werden, dass der Beschwerdeführer am 12. März 2011 vom «Court of serious crime» verurteilt wurde. Sie enthält weder Hinweise auf die Rechtskraft des Urteils noch auf ein allfällig noch hängiges Rechtsmittel (Akten BVD pag. 21). Der Beschwerdeführer hatte jedoch bereits an der Hauptverhandlung vom 27. und 28. August 2015 angegeben, er habe die Angelegenheit zu einem Obergericht und auch nach Strassburg gebracht, ohne dass er gesagt hätte, in welchem Stadium sich dieses Verfahren zu dem Zeitpunkt befand (Akten BVD pag. 50 Rückseite).