Auf Frage gab er an, er sei bedingt entlassen worden, die Probezeit habe drei Jahre gedauert. Auf Nachfrage gab er weiter an, seine Familie habe der Person, die den Bankraub begangen habe und dessen Familie Zuflucht gewährt (Akten BVD pag. 51 Rückseite). Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers finden sich mit diesen Aussagen durchaus Informationen zur früheren Haftstrafe in den Akten.