20. Verletzung der Begründungspflicht 20.1 Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, die Vorinstanz habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem sie es unterlassen habe, die weiteren Aspekte des Vorlebens wie die Konstanz der Beziehung zu seiner Freundin und seiner Familie, seine Ausbildung, die über 20-jährige Arbeitstätigkeit in E.________ (Heimatland) sowie die lange, deliktsfreie Zeit bis zum Bankraub in die Prognose einzubeziehen, obwohl diese unter diesem Titel positiv zu werten seien. 20.2 Wesentlicher Bestandteil des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist die Begründungspflicht.