Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, die Vorinstanz habe die einzelnen für die Legalprognose relevanten Kriterien nicht korrekt gewürdigt. Zuletzt sei die Vorinstanz im Rahmen der Differentialprognose zu Unrecht davon ausgegangen, die Legalprognose des Beschwerdeführers lasse sich im Vollzug noch weiter verbessern. Auf diese Argumente wird nachfolgend der Reihe nach eingegangen, wobei vorab der Vorwurf der Gehörsverletzung geprüft wird und auf die weiteren Einwände des Beschwerdeführers im Rahmen der eigenen Erwägungen der Kammer zur Legalund Differentialprognose eingegangen wird. IV. Rechtliches Gehör