): 1. Der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 07. Dezember 2020 sei vollumfänglich aufzuheben und es sei die bedingte Entlassung zu gewähren; 2. Eventualiter sei die Sache zur vollständigen Neubeurteilung und zum neuerlichen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen; 3. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen und ihm sei der unterzeichnende Rechtsanwalt als amtlicher Rechtsbeistand beizuordnen. – unter Kosten- und Entschädigungsfolge –