2. Der Beschwerdeführer hat seine Haftstrafe am 22. Oktober 2015 vorzeitig angetreten (Akten BVD pag. 106 ff.). Am 5. September 2020 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel der ausgesprochenen Freiheitsstrafe verbüsst. Das Strafende fällt auf den 16. Oktober 2023 (Akten BVD pag. 216 ff.). 3. Mit Verfügung vom 28. August 2020 wiesen die BVD das Gesuch des Beschwerdeführers um bedingte Entlassung ab (Akten BVD pag. 259 ff.).