1. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 7. August 2017 (SK 15 346) wurde A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) der mengen- und gewerbsmässig qualifizierten sowie teilweise bandenmässig begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Die bis dahin ausgestandene Untersuchungsund Sicherheitshaft von 492 Tagen wurden an die Freiheitsstrafe angerechnet (Akten Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern [nachfolgend BVD] pag. 187 und pag. 206 ff.).