4. Rechtsanwältin Dr. H.________ wird für ihre Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte im Zusammenhang mit der Anfechtung ihres erstinstanzlichen amtlichen Honorars eine Entschädigung von CHF 1'858.95 (inkl. Auslagen und MWSt) ausgerichtet. 5. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 6. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet.