2. Rechtsanwalt B.________ wird im Zusammenhang mit der Anfechtung seines erstinstanzlichen amtlichen Honorars eine Entschädigung von CHF 1'783.20 (inkl. Auslagen MWSt) ausgerichtet. 3. Die Verfahrenskosten für die Beurteilung der Beschwerde gegen die erstinstanzliche Festsetzung des amtlichen Honorars von Rechtsanwältin Dr. H.________ werden bestimmt auf CHF 1'000.00 und vom Kanton Bern getragen.