3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden vom Kanton Bern getragen. V. 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, werden für das erstinstanzliche Verfahren ab dem 7. August 2019 wie folgt bestimmt: