4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 46'943.20 (9/10 von CHF 52'159.10; ohne Kosten für die amtlichen Entschädigungen). 5. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7'200.00 (9/10 von CHF 8'000.00). IV. 1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den mit Urteil des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 22. Mai 2017 für eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.