1. Zu einer Freiheitsstrafe von 9 ½ Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 430 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 21. April 2020 vorzeitig angetreten worden ist. Es wird eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren.