A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Gefährdung des Lebens, angeblich begangen am 3. Mai 2018 an der Y.________ in U.________, z.N. von F.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'215.90 (1/10 von CHF 52'159.10; ohne Kosten für die amtlichen Entschädigungen) sowie der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00 (1/10 von CHF 8'000.00) an den Kanton Bern. III. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 16. Februar 2019 an der X.________ in V.________, z.N. von C.________;