Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 16. Dezember 2020 (PEN 20 67) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 31. Mai 2017 bis 15. Dezember 2017 in U.________, V.________ und anderswo durch Erwerb (oder sonst wie Erlangen), Besitz und Konsum von Cannabis und Kokain eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.