Die Kammer erachtet die geltend gemachten Aufwände grundsätzlich als angemessen. Eine Kürzung erfolgt jedoch in Bezug auf die geltend gemachten Aufwände vom 14. März 2021 (2.00 Std Beschwerde an OGer redigieren und finalisieren) und 20. März 2023 (1.00 Std Verfassen Replik [Berufung]), da diese im Beschwerdeverfahren angefallen sind und hierfür separat eine Kostennote eingereicht und eine Entschädigung entrichtet wurde (vgl. E. 62.6 vorne). Eine kleine Kürzung erfolgt zudem in Bezug auf die geltend gemachten Auslagen Telefon.