2987 f.) einen Aufwand von 31.83 Stunden à CHF 200.00, Auslagen von CHF 62.50 und 7.7 % Mehrwertsteuer geltend. Die geltend gemachten Aufwände erscheinen grundsätzlich angemessen, wobei der Aufwand für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung auf die effektive Dauer von zehn Stunden gekürzt wird. Damit resultiert ein Aufwand von 29 Stunden. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. D.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung des Privatklägers 1 im oberinstanzlichen Verfahren mit total CHF 6'313.90.