Hierfür werden 10 Stunden aufgeschlagen, womit ein Aufwand von 61 Stunden resultiert. Betreffend die geltend gemachten Auslagen erfolgt eine kleine Korrektur hinsichtlich der Kopien, welche im Kanton Bern mit 40 Rappen pro Kopie ersetzt werden, womit die Auslagen für die 544 Kopien auf CHF 221.60 und nicht CHF 277.00 festgesetzt werden und damit insgesamt CHF 756.60 betragen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.___